Die neue Prüfungsordnung unserer (meisten) M.Sc.-Studiengänge ist veröffentlicht!
Sie gilt ab 01. Oktober 2022 für alle neuen Studierenden sowie für diejenigen bereits Eingeschriebenen, die bis 31. Oktober beim Prüfungsamt einen Wechsel-Antrag stellen.
FAQ dazu, WAS der Wechsel beinhaltet, WIE man ihn genau beantragt etc., finden Sie hier! *
*am 26.07.2022 präzisiert und um eine Frage zur Studienarbeit ergänzt.
*am 28.07.2022 präzisiert um den Hinweis, dass man nach einem endgültigen
Prüfungsanspruchsverlust im SoSe 2022 (oder bereits davor) nicht mehr in die neue Prüfungsordnung
desselben Studiengangs zum WiSe 2022/23 wechseln kann.
* am 28.07.2022 ebenfalls präzisiert um den Hinwes, dass ein Wahlmodultausch im Rahmen der
neuen Master-Prüfungsordnung nur durchgeführt werden kann, solange man sich VOR dem kompletten
Durchlaufen des Studiengangs (alle 120 ECTS-Credits erreicht) bzw. VOR einem endgültigen
Prüfungsanspruchsverlust befindet.