Wie sind studentische Arbeiten geregelt?
Zu beachten sind
- die Regelungen zu der betreffenden Arbeit in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs
- ggf. die Richtlinie der GKM zu externen studentischen Arbeiten mit den dazugehörigen Anlagen zur Geheimhaltungserklärung und Rechteeinräumung, sowie entsprechenden Richtlinien der Universität Stuttgart
- die Bearbeitungsrichtlinien des Instituts, an dem Sie die Arbeit anfertigen
- die Pflicht zur Teilnahme an Vorträgen über studentische Arbeiten, siehe Formular
- im B.Sc. (FT, Mabau, Mecha, Tema) die Infos und Anmeldezeiten zu den Projektarbeiten
In einigen Studiengängen muss die Studienarbeit im Masterstudium in einem der beiden gewählten Spezialisierungsfächer geschrieben werden, die Masterarbeit dann im anderen gewählten Spezialisierungsfach (SF). Bitte beachten Sie dazu die Regelungen der für Sie geltenden Prüfungsordnung! Ihre Ansprechpartner*innen bei der Themensuche sind die Lehrenden des jeweiligen gewählten SF; unterstützend können Sie sich auch an die Zuständigen für Lehrangelegenheiten des jeweiligen Instituts wenden
Anmeldung von studentischen Arbeiten
- Das Anmeldeformular für die Masterarbeit finden Sie in C@MPUS, für die Studienarbeit beim Prüfungsamt.
- Das Anmeldeformular Ihrer studentischen Arbeit mit allen Daten und Unterschriften darauf müssen Sie frühestens vier Wochen vor bzw. spätestens vier Wochen nach Beginn der Arbeit beim Prüfungsamt abgeben.
- Die Masterarbeit kann nur nach Bestehen der Auflagen sowie Erreichen von 72 LP durchgeführt werden. Schriftliche Auflagenprüfungen können nicht in mündliche umgewandelt werden.
Kontakt zum Studienbüro Maschinenbau
Christine dos Santos Costa
Dipl.-Ing.Leiterin Studienbüro Maschinenbau
Julia Lier
Studienbüro Maschinenbau
Esmeralda Compagna
M.A.Koordinatorin International Service Point