Orientierung im Studium
Der "Leitfaden" durch Ihr Studium ist der Studienplan, in dem erläutert wird, wie das Studium aufgebaut ist und welche Wahlmöglichkeiten Sie haben. Den Studienplan finden Sie i.d.R. auf der Webseite Ihres Studiengangs unter Studienaufbau → Studienverlaufsplan und Downloads.
Der Studienplan erläutert auch die wichtigsten Regelungen der Prüfungsordnung. Ihre Prüfungsordnung sollten Sie kennen, denn nur diese ist rechtsgültig. Bei Verständnisfragen zum Wortlaut der Prüfungsordnung können Sie sich gerne ans Studienbüro Maschinenbau wenden!
Auflagenmodule sollten so früh wie möglich im Studium absolviert werden (1. Versuch im 1. oder 2. FS; 2. Versuch im Rahmen der lt. Prüfungsordnung vorgesehenen Wiederholungsfrist, aktuell: i.d.R. im direkt folgenden Semester).
Eine Umwandlung von schriftlichen Auflagenmodulprüfungen in mündliche ist generell nicht möglich.
Auflagenmodule müssen vor der Anmeldung der Masterarbeit bestanden sein.
Da Auflagenmodule eine Zulassungsvoraussetzung sind, kann die Studiendauer des Masterstudiums nicht zum Zweck des Bestehens einer Auflagenprüfung verlängert werden.
Wiederholungsprüfungen
Jede Auflagenmodulprüfung kann einmal wiederholt werden.
Bei Zulassung bis einschl. Sommersemester 2020 gilt: Bei Vorliegen triftiger Gründe kann ein Antrag auf zweite Wiederholung in einem Auflagenmodul gestellt werden (bei dem/der Prüfungsausschussvorsitzenden). Bei einer "Scheinklausur" (USL, BSL), z.B. Technische Mechanik IV, gibt es nach einer nicht bestandenen zweiten Wiederholung eines Auflagenmoduls keine mündliche Fortsetzung.
Bei Zulassung ab dem Wintersemester 2020/21 kann KEIN Antrag auf zweite Wiederholung eines Auflagenmoduls gestellt werden.
Im Übersichtsplan notieren Sie sich, welche Module Sie wählen möchten. Diese Modulwahl lassen Sie sich dann von den beiden Spezialisierungsfachprofessor*innen (i.d.R. diejenigen, die die Kernfächer lehren), gegenzeichnen. Dies bietet Ihnen die Gelegenheit, mit Fachexpert*innen über die gewählte Kombination der Studieninhalte zu sprechen, auch im Hinblick auf Ihr späteres Berufsleben.
Der Übersichtsplan ist entweder im Studienplan enthalten oder steht auf Ihrer jeweiligen Studiengangshomepage zum Download bereit.
Der ausgefüllte und unterschriebene Übersichtsplan sollte vor dem Ablegen der ersten Prüfungen beim Prüfungsamt abgegeben werden. Das Prüfungsamt nimmt nur vollständig ausgefüllte Übersichtspläne an.
Änderungen am Übersichtsplan sind möglich, solange Sie noch keine Prüfung im selben Bereich abgelegt haben.
Achtung: Wenn Sie ein Modul ablegen, das nur in einem Spezialisierungsfach vorkommt, haben Sie dieses SF gewählt und müssen es beenden – auch, wenn Sie den Übersichtsplan anders ausgefüllt oder noch nicht abgegeben haben!
Eine Ausnahme wäre möglich, wenn Sie laut der für Sie geltenden Prüfungsordnung ein Wahlmodul wegtauschen können und Sie im Spezialisierungsfach bisher nur dieses eine Modul gewählt hatten.
Eine weitere Möglichkeit würde bestehen, wenn Sie die Freischussregel erfüllen und eine im 1. Versuch nicht bestandene Prüfung streichen lassen können. Eine bereits bestandene Prüfung kann mit der Freischussregel jedoch nur zur Notenverbesserung wiederholt, aber nicht gestrichen werden.
Informationen zu Praktikumsmodulen finden Sie hier:
Bei Fragen zum Studiengangwechsel von einem B.Sc.- zu einem anderen B.Sc.-Studiengang bzw. von einem M.Sc.- zu einem anderen M.Sc.-Studiengang können Sie sich gerne an das Studienbüro wenden.
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zum Thema Exmatrikulation vs. Prüfungsrecht.
Für Fragen rund um die Exmatrikulation ist die Abteilung Studierendenservice und Prüfungsamt zuständig.
Falls Sie Ihr bei uns begonnenes Studium an einer anderen Hochschule fortsetzen möchten, beachten Sie bitte, dass eine Exmatrikulation bei bestehendem Prüfungsanspruch und offenen Wiederholungsprüfungen ein angefangenes Prüfungsverfahren nicht abschließt. Für Fragen zum Thema Exmatrikulation vs. Prüfungsrecht können Sie sich auch an das Studienbüro wenden.
Wenn Sie im B.Sc. an einer anderen Hochschule studieren, können Sie Ihre Chancen auf Zulassung zum M.Sc. bei uns selbst einschätzen, indem Sie das Curriculum Ihres Studiums mit dem entsprechenden Curriculum unseres B.Sc.-Studiengangs vergleichen, auf dem der angestrebte konsekutive M.Sc.-Studiengang aufbaut.
Die Liste der B.Sc.-/M.Sc.-Studiengänge (Webseiten für Studierende) finden Sie hier. Beim jeweiligen Studiengang finden Sie den Studienaufbau im Studienplan bzw. in der Prüfungsordnung. Die Inhalte unserer Module finden Sie bei Bedarf in C@MPUS.
Manche unserer Master-Studiengänge verwenden im Zulassungsverfahren ein Formular "Ergänzungsantrag", in das Sie Ihre erbrachten Module eintragen können. Dies erleichert Ihnen die Selbsteinschätzung, ob Sie voraussichltich zugelassen werden. Wenn Inhalte Ihrer Module bei uns anders aufgeteilt sind, können Sie die ECTS-Credits auch anteilig eintragen (z.B. "2/5", "3/5"). Bei Rückfragen zum Ergänzungsantrag wenden Sie sich am besten an den Zulassungsausschuss des jeweiligen M.Sc.-Studiengangs.
Beim Übergang in einen verwandten M.Sc.-Studiengang werden teilweise Auflagen vergeben (einzelne Module, die aus dem B.Sc.-Studiengang nachgeholt werden müssen; max. 30 ECTS-Credits). Auflagen sind Zulassungsvoraussetzungen und vor der Masterarbeit abzulegen, siehe auch unsere FAQ.
Wenn Sie bereits einen unserer B.Sc.-Studiengänge studieren, haben Sie nach dem Bachelorabschluss die Möglichkeit, entweder zum konsekutiven oder zu einem verwandten M.Sc.-Studiengang überzugehen.
Beim Übergang in einen verwandten M.Sc.-Studiengang werden teilweise Auflagen vergeben (einzelne Module, die aus dem andersnamigen B.Sc.-Studiengang nachgeholt werden müssen; max. 30 ECTS-Credits).
Keine Auflagen werden bei konsekutiven Masterstudiengängen vergeben, da der M.Sc. hier direkt auf dem B.Sc. aufbaut, d.h. das im Bachelor-Studium durchlaufene Curriculum ist bereits passgenau zum beabsichtigten Master-Studium. Die konsekutiven M.Sc.-Studiengänge sind in der Master-Zulassungsordnung defininiert (s. Seite 7).
Ebenfalls keine Auflagen werden nach aktuellem Kenntnisstand (Stand: März20 22) vergeben, wenn Sie vom B.Sc. Fahrzeug- und Motorentechnik, Maschinenbau oder Technologiemanagement zu einem anderen eben genannten M.Sc.-Studiengänge oder Maschinenbau/MGT, /PEKT, /WPT oder Energietechnik wechseln möchten.
Auflagen werden z.B. vergeben, wenn Sie von einem der im vorigen Absatz genannten B.Sc.-Studiengänge zum M.Sc. Mechatronik übergehen möchten.
Teilweise ist ein direkter Übergang B.Sc./M.Sc. nur möglich, wenn Sie bereits im B.Sc. bestimmte Module im Wahlbereich wählen, teilweise ist es auch grundsätzlich nicht möglich, weil die Curricula zu unterschiedlich sind. Daher wenden Sie sich möglichst frühzeitig an die Fachstudienberatenden der in Frage kommenden M.Sc.-Studiengänge. Falls ein direkter Übergang zum angestrebten M.Sc.-Studiengang nicht möglich ist, können Sie ggf. immer noch vom aktuellen in den entsprechenden konsekutiven B.Sc.-Studiengang wechseln (Bewerbung über C@MPUS: Antrag auf "Studiengangwechsel" bzw. "Einstufung in ein höheres Fachsemester, s.a. FAQ).
Kontakt zum Studienbüro Maschinenbau
Christine dos Santos Costa
Dipl.-Ing.Leiterin Studienbüro Maschinenbau
Julia Lier
Studienbüro Maschinenbau
Esmeralda Compagna
M.A.Koordinatorin International Service Point